Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Aachen-Mitte:
"Das Besondere. Ihr neues Zuhause."

Kennung:5868
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:183.05 m2
Grundstücksfläche:600.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Teppich, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Bauweise:Massiv
Baujahr:1969
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Aachen-Mitte
Preis:659.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

In einer ruhigen Sackgasse, eingebettet in eine äußerst begehrte Wohnlage, entfaltet dieses freistehende Einfamilienhaus nebst zwei Studentenappartements seinen ganz eigenen Charakter.

Entworfen vom Bruder der letzten Bewohnerin, vereint die Architektur klare Linien, eine strukturierte Formsprache und die zeitlose Eleganz des heutigen Bauhausstils.
Dabei spürt man in jedem Detail die stilistische Handschrift des beliebten Retrodesigns der 1960er-Jahre – authentisch, charmant und außergewöhnlich.

Die Hanglage verleiht dem Haus eine spannende Raumaufteilung: Straßenseitig präsentiert sich das Hauptwohnen im Obergeschoss, während sich die Gartenebene rückwärtig ebenerdig öffnet und ein wunderbares Wohngefühl im Bungalowstil entstehen lässt.

Bereits der Empfangsbereich beeindruckt mit einer markanten Wendeltreppe, die elegant in die Hauptwohnebene führt.
Oben angekommen eröffnet sich ein großzügiger Wohn- und Essbereich mit herrlichem Lichteinfall und direktem Zugang zur Terrasse, die wie ein geschütztes Atrium angelegt wurde.
Ergänzt wird dieser Bereich durch einen der beiden Balkone, die den Blick auf die Stadt Aachen begleiten.

Die zentrale Wohndiele verbindet auf angenehme Weise sämtliche Räume miteinander und führt sowohl in die separate Küche als auch in das Gäste-WC. Raffiniert integrierte Wandschränke beherbergen hier zusätzlich zwei praktische Abstellräume.

Der private Bereich des Hauses bietet zwei gut geschnittene Schlafzimmer, die jeweils über einen eigenen Zugang zum gemeinsamen Badezimmer verfügen.

Das Badezimmer selbst begeistert mit einer umfangreichen Ausstattung: Zwei Waschtische, Dusche und Badewanne schaffen eine komfortable Wohlfühlatmosphäre. Eine Lichtkuppel versorgt den Raum auf stilvolle Weise mit natürlichem Tageslicht.

Der Garten präsentiert sich liebevoll eingewachsen und bietet mit seiner gewachsenen Bepflanzung zahlreiche geschützte Rückzugsorte. Ein zusätzlicher Freisitz mit gemütlicher Grillecke lädt dazu ein, laue Sommerabende in entspannter Atmosphäre zu genießen.

Auf Straßenniveau befinden sich zudem zwei derzeit vermietete Studentenappartements mit jeweils ca. 30 m² Wohnfläche.
Beide Einheiten verfügen über ein Wohn-/Schlafzimmer, eine Kochnische, ein Badezimmer sowie ein separates WC und bieten eine attraktive Möglichkeit zur zusätzlichen Einnahmeerzielung.

Abgerundet wird das Angebot durch praktische Kellerräume, die vielseitige Nutzflächen für Vorräte, Hobby oder Stauraum bereithalten.

REIMANN&WOLFF Aachen-Mitte:
REIMANN&WOLFF Aachen-Mitte:

Die Ausstattung des Hauses folgt konsequent der klaren architektonischen Linie: quadratisch, praktisch, gut – zeitlos im Ausdruck und funktional im Alltag.
Die charakteristische Flachdacharchitektur unterstreicht den besonderen Stil dieser Immobilie und harmoniert perfekt mit dem beliebten Retrocharme der 1960er-Jahre.

Auch im Innenbereich zeigt sich die Immobilie angenehm authentisch: Fliesenböden, textile Oberböden sowie Laminat schaffen eine wohnliche Atmosphäre und spiegeln den ursprünglichen Stil des Hauses auf charmante Weise wider.

Das Hauptdach wurde im Jahr 2020 gemeinsam mit der markanten Lichtkuppel erneuert und fügt sich stimmig in das architektonische Gesamtkonzept ein.

Beheizt wird die Immobilie über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1994, während die Warmwasseraufbereitung über Durchlauferhitzer erfolgt.

Die Holzfenster mit Isolierverglasung wurden fortlaufend ergänzt, zuletzt in den Jahren 1991 und 2000.

Solide Installationsleitungen bilden eine verlässliche Grundlage für die technische Ausstattung des Hauses.

Das angebotene Wohnhaus befindet sich in attraktiver Wohnlage von Aachen und verbindet urbanes Leben mit einer entspannten Nachbarschaftsatmosphäre.

Die Umgebung rund um den Weißenberg ist geprägt von gepflegten Wohnhäusern, viel Grün und einer hervorragenden Infrastruktur.

Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, gemütliche Cafés, Restaurants sowie Ärzte und Apotheken erreichen Sie bequem in kurzer Distanz.

Durch die Nähe zur Aachener Innenstadt genießen Sie ein vielseitiges kulturelles Angebot, charmante Plätze und eine lebendige Atmosphäre. Gleichzeitig laden zahlreiche Grünflächen und Spazierwege zu erholsamen Momenten an der frischen Luft ein.
Auch die RWTH Aachen sowie weitere Hochschul- und Forschungsstandorte befinden sich in komfortabler Reichweite, wodurch die Lage besonders attraktiv für Berufstätige, Studierende und Kapitalanleger wirkt.

Die Verkehrsanbindung präsentiert sich ausgezeichnet: Bus- und Straßenverbindungen sorgen für eine schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der umliegenden Stadtteile.

Darüber hinaus profitieren Sie von der Nähe zum Dreiländereck Deutschland, Belgien und Niederlande – ein Standortvorteil, der Aachen seit jeher besonders macht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

344.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

10.05.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof (Westbahnhof) - 19 Gehminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 9 Fahrradminuten
Realschule - 16 Fahrradminuten
Grundschule - 7 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt -4 Fahrminuten
Köln - 63 Fahrminuten
Düsseldorf - 73 Fahrminuten
Maastricht (NL) - 43 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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