Reimann & Wolff
Immobilien

 

RESERVIERT
Heinsberg-Karken:
"Viel Platz, Charme und Lebensqualität."

Kennung:5864
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:145.75 m2
Grundstücksfläche:1104.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1930
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Reserviert
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Karken
Preis:255.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses charmante Einfamilienhaus erzählt die Geschichte vergangener Jahrzehnte und vereint den Charakter der 1930er Jahre mit dem Raumgefühl späterer Erweiterungen.

Durch den Anbau aus dem Jahr 1970 entstand ein Wohnkonzept, das Ihnen heute außergewöhnlich großzügige Dimensionen eröffnet und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bereithält.

Die gedämmte Putzfassade unterstreicht dabei den gepflegten Eindruck und trägt zu einem angenehmen Wohnklima bei.

Schon beim Eintreten spüren Sie die angenehme Weite dieses Hauses: Das lichtdurchflutete Wohn- und Esszimmer bildet das Herzstück Ihres neuen Zuhauses und lädt zu geselligen Stunden im Kreis Ihrer Familie sowie mit Freunden und Bekannten ein.
Direkt angrenzend fügt sich die Küche harmonisch in den Wohnbereich ein und schafft kurze Wege im Alltag.

Auf der Erdgeschossebene genießen Sie zudem den Komfort eines Schlafzimmers mit herrlichem Blick auf Terrasse und Garten – ein Ort, an dem Sie morgens mit dem Grün der Natur begrüßt werden.
Das im Jahr 2018 modernisierte Badezimmer begeistert mit zeitgemäßer Ausstattung und einer großzügigen, begehbaren Dusche.
Praktisch ergänzt wird diese Ebene durch einen Hauswirtschaftsraum mit Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner sowie den separaten Heizungsraum im hinteren Bereich.

Im Obergeschoss eröffnet sich Ihnen eine beeindruckende Anzahl an Schlafräumen: Vier zusätzliche Schlafzimmer bieten reichlich Platz für Familie, Gäste oder auch für Ihr Homeoffice.
Ein weiteres, hell gestaltetes Badezimmer mit Dusche rundet das Raumangebot dieser Etage komfortabel ab.

Ein ganz besonderer Rückzugsort erwartet Sie im liebevoll gestalteten Ruheraum – hier verbringen Sie entspannte Stunden bei einem guten Buch und einem erfrischenden Getränk, fernab des Alltags.

Die überdachte Terrasse lädt Sie zu jeder Jahreszeit zu gemütlichen Stunden im Freien ein und eröffnet den Blick in die herrlich grüne Gartenanlage.
Das weitläufige Grundstück präsentiert sich als wahre Oase und schenkt Ihnen Raum für Erholung, Spiel und kreative Entfaltung. Ergänzt wird dieses Angebot durch angrenzende Nebengebäude und zusätzliche Räume, die Ihnen vielfältige Möglichkeiten für Ihre Hobbys oder individuelle Projekte eröffnen.

Ein Zuhause mit Charakter, Großzügigkeit und einer Atmosphäre, die Sie Tag für Tag aufs Neue begeistern wird.

RESERVIERT Heinsberg-Karken:
RESERVIERT Heinsberg-Karken:

Im Laufe der Jahre wurde diese Immobilie mit viel Sorgfalt und Weitblick modernisiert und präsentiert sich heute in einem rundum gepflegten Zustand.

Ein bedeutender Schritt erfolgte im Jahr 2015 mit der Neueindeckung des Daches sowie der Aufwertung der Fassade durch einen zeitgemäßen Wärmedämmputz, der sowohl optisch als auch energetisch überzeugt.

Im gleichen Zuge wurden Kunststofffenster mit Isolierverglasung und passenden Rollläden eingebaut, die den positiven energetischen Gesamteindruck unterstreichen und für ein angenehmes Wohngefühl sorgen.
Die Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1991 ergänzt die Ausstattung und gewährleistet eine zuverlässige Wärmeversorgung.

Auch im Bereich der Haustechnik wurde investiert: Die Elektroinstallation sowie die Wasser- und Abwasserleitungen erfuhren im Jahr 2001 eine teilweise Anpassung und Erneuerung, wodurch eine solide technische Basis geschaffen wurde.

So erwartet Sie ein Haus, das durch kontinuierliche Pflege und sinnvolle Modernisierungen eine gelungene Verbindung aus Beständigkeit und zeitgemäßem Komfort bietet.

Heinsberg-Karken ist ein charmantes Dorf im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze. Als Teil der Stadt Heinsberg bietet Karken eine idyllische Wohnlage mit ländlichem Flair, ohne auf eine gute Infrastruktur verzichten zu müssen.

Hier genießen Sie die Vorzüge eines gewachsenen Wohnumfeldes mit einer harmonischen Mischung aus traditioneller Dorfstruktur und modernen Wohngebieten. Familien schätzen die ruhige Atmosphäre, die gute Nachbarschaft und die kurzen Wege zu Kindergärten, Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.

Dank der verkehrsgünstigen Lage erreichen Sie die Heinsberger Innenstadt in wenigen Minuten, während auch die Anbindung an die Autobahnen A46 und A52 eine schnelle Verbindung in Richtung Mönchengladbach, Düsseldorf und die Niederlande ermöglicht. Zudem lädt die umliegende Natur mit Feldern, Wiesen und Radwegen zu erholsamen Freizeitaktivitäten ein.

Karken verbindet ländliche Idylle mit einer guten Erreichbarkeit – ein idealer Ort für alle, die naturnah und dennoch gut angebunden wohnen möchten.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

216.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

26.03.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 26 Busminuten
Realschule - 27 Busminuten
Grundschule - 2 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Autominuten
Düsseldorf - 60 Fahrminuten
Köln - 74 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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