Dieses charmante Einfamilienhaus bietet Ihrer Familie einen wunderbaren Rahmen für ein harmonisches Zuhause.
Die (verkehrs-) ruhige Wohnstraße schafft eine entspannte Atmosphäre, in der Kinder unbeschwert spielen und fröhliche Nachmittage im Freien verbringen.
Auch der liebevoll angelegte Garten mit großzügiger Grünfläche lädt zu ausgelassenem Toben, kleinen Abenteuern und gemeinsamen Stunden unter freiem Himmel ein.
Während Ihre Kinder den Garten entdecken, genießen Sie auf der überdachten Terrasse erholsame Momente der Ruhe. Hier lassen Sie den Tag bei einem guten Buch, einem Glas Wein oder in geselliger Runde mit Familie und Freunden genussvoll ausklingen.
Im Inneren des Hauses erwartet Sie ein lichtdurchfluteter Wohnbereich, der Wohnen und Essen auf besonders interessante Weise miteinander verbindet. Große Fensterflächen lassen viel Tageslicht herein und schaffen eine freundliche, einladende Wohnatmosphäre.
Der geschmackvolle und ansprechende Ausstattungsstil begleitet Sie dabei durch alle Etagen des Hauses und sorgt für ein stimmiges Gesamtbild.
Im Obergeschoss erwarten Sie drei behagliche Schlafzimmer, die Ihrer Familie vielseitige Rückzugsorte bieten.
Das Tageslichtbadezimmer begeistert mit einer entspannenden Badewanne sowie einer erfrischenden Dusche – ein Ort für wohltuende Momente und einen gelungenen Start in den Tag.
Ein weiteres Highlight befindet sich im ausgebauten Dachgeschoss: Das Studiozimmer eröffnet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Ob als zusätzliches Schlafzimmer, inspirierendes Homeoffice oder kreativer Rückzugsort – hier entfaltet sich Raum für Ihre individuellen Wohnideen.
Dieses Haus vereint familienfreundliche Lage, durchdachte Raumaufteilung und eine wohnliche Atmosphäre auf besonders schöne Weise.
Überzeugen Sie sich selbst von den vielen Vorzügen dieses einladenden Familienhauses!
Dieses Einfamilienhaus vereint familienfreundliches Wohnen mit einer durchdachten Raumgestaltung und einer ansprechenden Ausstattung, die den Alltag, gerade als Familie, angenehm und komfortabel gestaltet.
Die klare und praktische Aufteilung der Räume schafft ein Wohnumfeld, das Ihrer Familie vielseitige Entfaltungsmöglichkeiten bietet.
Im Wohnbereich unterstreichen helle Fliesenböden die freundliche und offene Atmosphäre des Hauses, während in den Schlafräumen Laminatböden mit warmer Ausstrahlung für eine behagliche Wohnstimmung sorgen.
Das Badezimmer präsentiert sich hell und einladend. Tageslicht erfüllt den Raum mit einer angenehmen Frische, während die umfangreiche Ausstattung mit Badewanne und Dusche sowohl entspannende Momente als auch eine erfrischende Auszeit im Alltag ermöglicht.
Drei separate Abstellräume sorgen für reichlich Stauraum und übernehmen komfortabel die Funktion klassischer Kellerersatzräume. Ergänzend dazu bietet die rund neun Meter lange Garage großzügige Abstellmöglichkeiten – ideal für Fahrzeuge, Fahrräder, Gartengeräte oder Hobbyequipment.
Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden tragen zu einem angenehmen Wohnklima bei.
Für wohlige Wärme sorgt eine Gas-Zentralheizung, die zugleich die Warmwasserbereitung übernimmt und aus dem Baujahr 2001 stammt.
Sämtliche Installationen entsprechen ebenfalls diesem vergleichsweise jungen Baujahr und präsentieren sich entsprechend solide und gepflegt.
So erwartet Sie ein Haus, das Funktionalität, Wohnkomfort und eine angenehme Atmosphäre harmonisch miteinander verbindet.
Wassenberg-Myhl vereint ländliche Idylle mit einer angenehm gewachsenen Wohnstruktur und bietet damit ein besonders attraktives Umfeld für Menschen, die Wert auf Ruhe, Natur und eine gute Anbindung legen.
Der charmante Ortsteil gehört zum historischen Luftkurort Wassenberg und liegt im reizvollen Landschaftsraum des Naturpark Maas-Schwalm-Nette, einer Region, die für ihre weitläufigen Wälder, Felder und Seen bekannt ist.
Myhl begeistert mit seinem dörflichen Charakter, gepflegten Wohnstraßen und einer lebendigen Gemeinschaft. Familien schätzen besonders die ruhige Atmosphäre, während Kinder viel Platz für Spiel und Bewegung im Freien finden. Spaziergänge, Fahrradtouren und erholsame Stunden in der Natur gehören hier ganz selbstverständlich zum Alltag.
Gleichzeitig profitieren Sie von einer gut entwickelten Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie vielfältige Freizeitangebote finden sich im nahegelegenen und fußläufig erreichbaren Einkaufszentrum und in den umliegenden Orten.
Die Nähe zu den Städten Heinsberg, Mönchengladbach und Aachen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Arbeit, Kultur und Shopping.
Auch Pendler genießen hier eine komfortable Lage: Über die gut ausgebauten Verkehrsverbindungen erreichen Sie die umliegenden Städte sowie die benachbarten Regionen der Niederlande in kurzer Zeit.
Wassenberg-Myhl verbindet somit naturnahes Wohnen mit einer angenehmen Alltagstauglichkeit – ein Wohnort, der Lebensqualität, Ruhe und gute Erreichbarkeit auf besonders harmonische Weise zusammenführt.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 113.60 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Ausweis gültig bis: | 05.03.2036 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 18 Fahrminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Gymnasium - 39 Busminuten
Gesamtschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Gehminuten
Aachen - 59 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.