Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Wassenberg-Oberstadt:
"Das Zuhause für Ihre Familie."

Kennung:5854
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Carport:2
Wohnfläche:111.08 m2
Grundstücksfläche:668.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Dielen
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1956
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Oberstadt
Preis:249.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Ruhig und geschützt in einer Sackgasse gelegen, entfaltet diese Doppelhaushälfte den zeitlosen Charme der Baukunst der 1950er Jahre und verbindet ihn harmonisch mit dem Komfort zeitgemäßen Wohnens.

Ihr zukünftiges Zuhause trägt das Prädikat Familienhaus mit Überzeugung: Vier Schlafzimmer und zwei Bäder schenken jedem Familienmitglied seinen eigenen Rückzugsort und schaffen zugleich ein entspanntes Miteinander.

Als architektonisches Schmuckstück präsentiert sich die weiß lackierte, formschöne Holztreppe, die elegant die Wohnebenen verbindet und Wohn- und Schlafbereiche klar strukturiert.

Zusätzlichen Wohnkomfort bietet der wärmende Kaminofen im Wohnzimmer, der an kühleren Tagen für eine behagliche Atmosphäre sorgt und dem Raum eine besondere Gemütlichkeit verleiht. Hier genießen Sie entspannte Stunden im Kreis Ihrer Familie, begleitet vom angenehmen Spiel des Feuers und einem Wohngefühl voller Wärme und Geborgenheit.

Holzdielen und behagliche Fliesenböden prägen die Wohnräume mit einer warmen, einladenden Atmosphäre, die zum Ankommen und Verweilen einlädt. .

Im Außenbereich erwartet Sie ein großzügiger Garten mit gepflegter Rasenfläche, der Raum für Spiel, Erholung und gesellige Stunden eröffnet, ergänzt durch praktische Nebenräume für Ordnung und Komfort.

Das Doppelcarport rundet das Angebot ab und bietet Ihren Fahrzeugen einen geschützten Platz – ein Zuhause, das Geborgenheit, Stil und Familienleben in idealer Weise vereint.

REIMANN&WOLFF Wassenberg-Oberstadt:
REIMANN&WOLFF Wassenberg-Oberstadt:

Die Ausstattung dieses schönen Familienhauses unterstreicht den gepflegten Gesamteindruck und bietet Ihnen ein überzeugendes Maß an Komfort und Funktionalität.

Das großzügige Platzangebot entfaltet sich harmonisch auf beiden Ebenen und wird von den bereits erwähnten stilvollen Dielen- und Fliesenböden geschmackvoll begleitet.

Zwei helle, freundlich gestaltete Badezimmer sorgen für entspannte Alltagsabläufe: Auf einer Ebene genießen Sie die erfrischende Dusche, auf der anderen lädt eine Badewanne zu ruhigen Wohlfühlmomenten ein.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie Rollläden aus unterschiedlichen Baujahren, zuletzt erneuert im Jahr 2023, schaffen ein angenehmes Wohnklima.

Die Gas-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung aus dem Jahr 2013 steht für zuverlässige Wärme und zeitgemäße Technik.

Wesentliche Hausinstallationen wie Teile der Elektrik sowie die Wasser- und Abwasserleitungen wurden überwiegend im Jahr 2014 modernisiert.

Auch die Dacheindeckung präsentiert sich bereits erneuert (vermutlich 1970er Jahre) und fügt sich stimmig in das solide Gesamtbild ein – eine Ausstattung, die Ihnen ein rundum angenehmes Wohnerlebnis verspricht.

Wassenberg-Oberstadt ist ein malerischer Stadtteil im Herzen von Wassenberg, der durch seine ruhige und dennoch zentrale Lage besticht.

Die Umgebung ist von einer charmanten Mischung aus historischen Gebäuden, gepflegten Wohnhäusern und grünen Flächen geprägt, die eine angenehme und familienfreundliche Atmosphäre schaffen.

Die Oberstadt liegt nur einige Gehminuten vom Stadtzentrum und den täglichen Einkaufsmöglichkeiten entfernt, sodass auch Restaurants, Cafés und kulturelle Einrichtungen bequem erreichbar sind.

Der Stadtteil zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus und bietet gleichzeitig eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie an wichtige Verkehrsstraßen.

Für Naturliebhaber gibt es zahlreiche Spazier- und Radwege in der Umgebung, die zu Erkundungstouren durch die idyllische Landschaft einladen.

In der Nähe befinden sich auch Schulen, Kindergärten und Freizeitmöglichkeiten, was den Standort besonders für Familien attraktiv macht.

Dank seiner ruhigen und dennoch zentralen Lage bietet Wassenberg die perfekte Balance zwischen ländlicher Idylle und urbanem Leben und ist somit ein idealer Ort zum Wohnen und Wohlfühlen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

357.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

26.01.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 19 Fahrminuten
Bushaltestelle - 9 Gehminuten
Grundschule - 9 Fahrradminuten
Gymnasium - 37 Busminuten
Gesamtschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 16 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 60 Fahrminuten
Düsseldorf - 50 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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