Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Geilenkirchen-Stadt:
„Stilvolles Stadthaus mit Einliegerwohnung.“

Kennung:5849
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Carport:2
Wohnfläche:154.30 m2
Grundstücksfläche:362.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Dachform:Krueppelwalmdach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1938
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Geilenkirchen-Stadt
Preis:259.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses charmante, innerstädtische Stadthaus erzählt Geschichte.

Errichtet im Stil der 1930er Jahre, strahlt es eine zeitlose Eleganz aus und begeistert mit liebevollen architektonischen Details, die den Charakter vergangener Jahrzehnte bis heute spürbar machen.

Die klassische Fassadengestaltung mit formschönen Erker und die harmonischen Proportionen verleihen dem Gebäude eine beeindruckende Präsenz und eine besondere Anziehungskraft.

Das Anwesen besteht aus einem großzügigen Haupthaus (ca. 109,95 Quadratmeter; derzeit vermietet) sowie einer separat zugänglichen Einliegerwohnung (ca. 44,35 Quadratmeter) – ideal für Gäste, Familienmitglieder oder zur Vermietung.

In den späten 1980er Jahren, genauer im Jahr 1989, wurde das Gebäude mit viel Sorgfalt und Weitblick umfassend renoviert und durch einen Anbau erweitert.
So entstand ein deutlich vergrößertes Wohnraumangebot, das historischen Charme und zeitgemäßen Wohnkomfort auf gelungene Weise miteinander verbindet.

Ein besonderes Highlight ist das bei der Schaffung der Einliegerwohnung hell und freundlich ausgebaute Dachgeschoss , das dem Haus zusätzliche Großzügigkeit verleiht und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet – ob als Rückzugsort, Arbeitsbereich oder privater Wohnraum mit besonderer Atmosphäre.

Mitten in der Stadt überrascht zudem der Garten: Eine überdachte Terrasse lädt zu entspannten Stunden im Freien ein, während die grüne Rasenfläche Raum für Erholung, Spiel und Genuss bietet.

Ein geschütztes Refugium, das urbanes Leben und private Ruhe auf einzigartige Weise vereint.

REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Stadt: „Stilvolles Stadthaus mit Einliegerwohnung.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Stadt: „Stilvolles Stadthaus mit Einliegerwohnung.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Stadt: „Stilvolles Stadthaus mit Einliegerwohnung.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Stadt: „Stilvolles Stadthaus mit Einliegerwohnung.“ Grundriss

Dieses schöne Stadthaus mit Garten überzeugt durch seinen charaktervollen Stil und seine außergewöhnlich solide und gepflegte Bausubstanz.

Der Ursprung des Hauses reicht bis ins Jahr 1938 zurück, wobei die Immobilie im Jahr 1989 umfassend erweitert und technisch grundlegend modernisiert wurde.

Im Zuge dieser Maßnahmen wurden sämtliche technischen Installationen erneuert.
Dazu zählen die komplette Elektrik sowie alle Wasser- und Abwasserleitungen, sodass das Haus heute auf einem zeitgemäßen und verlässlichen technischen Fundament steht.

Ebenfalls im Jahr 1989 erfolgte der Einbau hochwertiger Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden, die sowohl zur Energieeffizienz als auch zum Wohnkomfort beitragen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Modernisierung war die vollständige Erneuerung des Dachstuhls inklusive neuer Dacheindeckung, wodurch die Immobilie langfristig geschützt und wertbeständig aufgestellt wurde.

Die Wärmeversorgung erfolgt über zwei separate Gas-Zentralheizungen mit integrierter Warmwasserbereitung.
Die Heizungsanlage des Haupthauses wurde im Jahr 2005 erneuert, die der Einliegerwohnung im Jahr 2021.
Diese getrennten Systeme ermöglichen eine flexible und unabhängige Nutzung der Wohneinheiten.

Insgesamt präsentiert sich das Stadthaus in einem sehr soliden technischen Zustand, der den historischen Charakter des Gebäudes ideal mit moderner Funktionalität verbindet.

Abgerundet wird das Angebot durch einen großzügigen Doppelcarport, der ausreichend Platz für mindestens zwei Fahrzeuge bietet und somit auch in innerstädtischer Lage einen hohen praktischen Mehrwert darstellt.

Die Immobilie befindet sich in attraktiver Innenstadtlage von Geilenkirchen.

Diese besondere Wohnlage vereint urbanes Leben mit kurzen Wegen und einer angenehmen, gewachsenen Wohnatmosphäre.
Die zentrale Lage ermöglicht es auch, nahezu alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs bequem zu Fuß zu erreichen.

Die Geilenkirchener Innenstadt mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Ärzten, Apotheken sowie Banken liegt nur wenige Gehminuten entfernt und bietet eine lebendige, zugleich überschaubare Stadtstruktur.
Schulen, Kindergärten und weitere öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls schnell erreichbar und unterstreichen die Familienfreundlichkeit dieser Wohnlage.

Grünanlagen und kleine Rückzugsorte im Stadtgebiet sorgen für Ausgleich und Erholung im Alltag.

Die verkehrsgünstige Anbindung ermöglicht zudem eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte sowie der niederländischen Grenze, was den Standort auch für Berufspendler besonders attraktiv macht.

Diese Adresse steht somit für zentrales Wohnen mit hoher Lebensqualität – eine Lage, die urbanen Komfort, kurze Wege und ein angenehmes Wohnumfeld auf harmonische Weise verbindet.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

313.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

21.01.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 19 Fahrminuten
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 17 Gehminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Gymnasium - 3 Fahrradminuten
Realschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 36 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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