Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Karken:
"Charme plus Effizienz. Liebevoll saniertes Zuhause mit Charakter."

Kennung:5832
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:162.80 m2
Grundstücksfläche:525.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:4
Boden:Fliesen, Laminat, Dielen
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1920
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Karken
Preis:319.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses freistehende Einfamilienhaus aus den 1920er Jahren verbindet auf wunderbare Weise den Charme vergangener Zeiten mit moderner Wohnqualität und energieeffizienter Ausstattung – ein Zuhause, das Wärme, Geborgenheit und Stil vereint.

Seit dem Jahr 2011 wurde das Haus umfassend und mit viel Liebe zum Detail saniert. Vom Boden bis zum Dach wurden alle Bereiche erneuert: neu verputzte und weiße Wände, edle Dielenböden, anthrazitfarbene Fliesen und stimmungsvolle Einbauspots schaffen ein behagliches und zugleich zeitgemäßes Wohngefühl.

Der großzügige Wohn- und Essbereich lädt die ganze Familie zu gemeinsamen Stunden ein. Durch die großen Fenster fällt viel Tageslicht und der Blick schweift über die Terrasse in den liebevoll angelegten Garten mit üppigem Grün und einladendem Swimmingpool.
Der Kaminofen sorgt an kühleren Tagen für wohlige Wärme und eine Atmosphäre, in der Sie sich sofort zuhause fühlen.

Die zentrale Wohnküche ist der perfekte Treffpunkt für das Familienleben – hier wird gekocht, gelacht und erzählt.
Eine angrenzende Arbeitsküche und ein Waschraum ergänzen den durchdachten Grundriss.

Auf dieser Ebene befindet sich außerdem ein Schlafzimmer mit Ankleide sowie ein stilvolles Badezimmer, das mit Badewanne und Dusche Erholung verspricht.

Im Obergeschoss erwarten Sie drei gemütliche Schlafzimmer, die Kindern, Gästen oder dem Homeoffice Raum geben.

Der grüne Garten mit seiner großzügigen Terrasse wird schnell zum Lieblingsort der Familie – hier spielen Kinder, während Sie entspannte Stunden in der Sonne genießen.

Das Nebengebäude bietet zusätzlichen Platz für Hobbys, Werkstatt oder Stauraum – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Ein Zuhause, das Lebensfreude und Harmonie ausstrahlt – ideal für Familien, die das Besondere suchen.

Das Haus ist aktuell bezugsfrei und wird unmöbliert angeboten. Für eine bessere Vorstellung haben wir in den Bildern eine beispielhafte Möblierung vorgenommen, um die Möglichkeiten der Raumgestaltung zu veranschaulichen.
Auch die derzeit noch nicht fertiggestellte Fassade wurde in den Visualisierungen mit einer beispielhaften Gestaltung dargestellt, die Ihnen einen Eindruck vom künftigen Erscheinungsbild vermittelt.

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Karken:
REIMANN&WOLFF Heinsberg-Karken:

Zur Ausstattung dieses Hauses lässt sich sagen: Hier wurde in den Jahren 2011 bis 2014 mit großer Sorgfalt, technischem Verständnis und einem klaren Qualitätsanspruch nahezu eine Kernsanierung durchgeführt.
Vom First bis zum Fundament wurde jedes Detail durchdacht und erneuert, um ein dauerhaft wertbeständiges und zugleich modernes Zuhause zu schaffen.

Der Dachstuhl inklusive Eindeckung wurde vollständig erneuert und mit einer rund 28 cm starken Dämmung versehen – ein wichtiger Beitrag zur hervorragenden Energieeffizienz des Hauses.

Sämtliche Installationsleitungen, einschließlich der Elektrik, wurden auf den neuesten Stand gebracht. Mit insgesamt 137 Steckdosen und zahlreichen Einbauspots zeigt sich, wie umfassend und zukunftsorientiert hier geplant wurde.

Für wohlige Wärme sorgt eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Solaranlage, einem Kombi- und Brauchwasserspeicher sowie einem Wärmetauscher – ein hocheffizientes System, das Komfort und Nachhaltigkeit perfekt vereint.
Ergänzend spendet der Kaminofen mit Wärmerückgewinnung an kalten Tagen angenehme Strahlungswärme und schafft eine gemütliche Atmosphäre.

Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung (Baujahr 1998) tragen ebenso zur Energieeffizienz bei wie die 2012 erneuerte Haustüre, die Fenstertürelemente zum Garten und die Veluxfenster im Obergeschoss.

Das Badezimmer begeistert mit einer bodengleichen Dusche, einer entspannenden Badewanne und einem modernen Design, das Eleganz und Funktionalität harmonisch kombiniert. Zwei weitere Gäste-WCs runden das komfortable Raumangebot ab.

Ein Ausstattungsniveau, das alle Wünsche erfüllt – solide, durchdacht und bereit, viele kommende Jahre Wohnfreude zu schenken.

Heinsberg-Karken ist ein charmantes Dorf im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze. Als Teil der Stadt Heinsberg bietet Karken eine idyllische Wohnlage mit ländlichem Flair, ohne auf eine gute Infrastruktur verzichten zu müssen.

Hier genießen Sie die Vorzüge eines gewachsenen Wohnumfeldes mit einer harmonischen Mischung aus traditioneller Dorfstruktur und modernen Wohngebieten. Familien schätzen die ruhige Atmosphäre, die gute Nachbarschaft und die kurzen Wege zu Kindergärten, Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.

Dank der verkehrsgünstigen Lage erreichen Sie die Heinsberger Innenstadt in wenigen Minuten, während auch die Anbindung an die Autobahnen A46 und A52 eine schnelle Verbindung in Richtung Mönchengladbach, Düsseldorf und die Niederlande ermöglicht. Zudem lädt die umliegende Natur mit Feldern, Wiesen und Radwegen zu erholsamen Freizeitaktivitäten ein.

Karken verbindet ländliche Idylle mit einer guten Erreichbarkeit – ein idealer Ort für alle, die naturnah und dennoch gut angebunden wohnen möchten.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

96.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

01.10.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 24 Busminuten
Realschule - 17 Busminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 1 Fahrminute
Düsseldorf - 61 Fahrminuten
Köln - 74 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unser Kontaktformular wird derzeit gewartet. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@reimannwolff.de
  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.