Das freistehende Einfamilienhaus präsentiert sich als ein Ort des Wohlfühlens und der Geborgenheit. Besonders der großzügige Wintergarten erweitert den Wohnraum um ein außergewöhnliches Highlight – hier verschmelzen innen und außen zu einem harmonischen Ganzen.
Der Blick in die gepflegte Gartenanlage mit altem Baumbestand (und Gartenhaus) gleicht einem Gemälde, das sich je nach Jahreszeit immer wieder neu zeigt.
Bei einer Tasse Kaffee genießen Sie entspannte Stunden und lassen den Blick über Ihr grünes Gartenparadies schweifen.
Der weitläufige Wohn- und Essbereich begeistert mit einer warmen, einladenden Atmosphäre. Der Kaminofen sorgt in der kälteren Jahreszeit für behagliche Wärme und verleiht dem Raum eine ganz besondere Ausstrahlung.
Auch die große Wohnküche wird ihrem Namen mehr als gerecht – sie bildet das Herzstück des Familienlebens, ein Ort für gute Gespräche, gemeinsames Kochen und geselliges Beisammensein.
Eine einladende Diele, ein praktisches Gäste-WC sowie der direkte Zugang zur geräumigen Garage komplettieren diese Ebene auf ideale Weise.
Über die formschöne Holztreppe gelangen Sie in das Obergeschoss, wo eine offene Galerie und der Flurbereich ein Gefühl von Weite vermitteln.
Drei gemütliche Schlafzimmer schaffen Rückzugsorte für die ganze Familie.
Das freundliche, lichtdurchflutete Badezimmer überzeugt mit einer Dusche und einer Eckbadewanne – perfekt für einen entspannten Start in den Tag oder ein wohltuendes Bad am Abend.
Das großzügige Untergeschoss bietet zusätzlichen Raum für Ihre individuellen Bedürfnisse. Besonders hervorzuheben ist der große, mit Tageslicht versorgte Hobbyraum, der derzeit als Fitnessbereich genutzt wird – ideal für Sportbegeisterte oder alle, die sich einen kreativen Rückzugsort wünschen.
Ein Zuhause, das Wärme, Komfort und Lebensqualität vereint – ideal für alle, die ein harmonisches Familienleben mit schönem Garten schätzen.
Dieses Einfamilienhaus überzeugt durch eine ansprechende Ausstattung, die Stil, Komfort und Funktionalität harmonisch miteinander verbindet.
Schon von außen zeigt sich das voll unterkellerte Haus von seiner besten Seite – gesäumt von viel Grün und in einer angenehmen Wohnlage.
Im Inneren erwartet Sie ein geschmackvolles, warmes Ambiente: Der Vinylboden in Holzoptik im gesamten Erdgeschoss unterstreicht das behagliche Wohngefühl und verleiht den Räumen eine natürliche Note. Darunter befinden sich noch die ursprünglichen hochwertigen hellen Bodenfliesen.
Im Obergeschoss sorgt edler Parkettboden, auch in den Schlafräumen, für eine stilvolle und wohnliche Atmosphäre.
Die Installationen sind solide und stammen aus dem Errichtungsjahr, was die Wertigkeit der Bauausführung unterstreicht. Kunststofffenster mit Isolierverglasung gewährleisten gute Dämmwerte und tragen zu einem angenehmen Raumklima bei.
Ein besonderes Ausstattungsmerkmal ist die moderne Luft-Wärmepumpe, die erst vor Kurzem installiert wurde. Diese sorgt für effiziente Wärme und steigert zugleich die Energieeffizienz des Hauses – mit der hervorragenden Einstufung in die Energieklasse B.
Ein rundum gepflegtes Zuhause, das durch seine Ausstattung ebenso überzeugt wie durch seine Lage und den liebevoll gestalteten Außenbereich.
Der Ort ist geprägt von einer harmonischen Kombination aus traditionellen Bauernhäusern und modernen Wohngebieten, eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Besonders hervorzuheben ist die historische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, die mit ihrem beeindruckenden Turm ein Wahrzeichen des Ortes darstellt.
Haaren verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Für Familien mit Kindern gibt es Kindergärten und eine Grundschule, während weiterführende Schulen in den umliegenden Gemeinden leicht zu erreichen sind.
Die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in und um Haaren machen den Ort besonders attraktiv. Rad- und Wanderwege laden zu ausgedehnten Touren in die Natur ein, während Sportvereine und kulturelle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben bereichern. Auch das nahegelegene Naherholungsgebiet der Teverener Heide bietet vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.
Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die Nähe zur Autobahn A46 ist Haaren sowohl für Pendler als auch für Besucher optimal erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht zudem eine unkomplizierte Verbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden.
Insgesamt ist Haaren ein lebendiger Ort mit einem starken Gemeinschaftsgefühl, der sowohl Ruhe und Erholung als auch vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Hier finden sowohl Familien als auch Paare und Singles ein lebenswertes Umfeld mit hoher Lebensqualität.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 73.90 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | B |
Ausweis gültig bis: | 17.09.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Anschluss B56n - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 6 Fahrradminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 19 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 37 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 49 Fahrminuten
Düsseldorf - 59 Fahrminuten
Maastricht - 44Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.