Bereits beim ersten Anblick begeistert dieses freistehende Einfamilienhaus mit seiner eleganten Ausstrahlung – ein stilvolles Zuhause in einer der gefragtesten Wohnlagen von Heinsberg-Karken. In einer ruhigen Sackgasse gelegen, genießen Sie hier ein Umfeld, in dem Kinder unbeschwert spielen können und Nachbarschaft noch Gemeinschaft bedeutet.
Der gepflegte (Vor-) Garten und die harmonische Architektur schaffen ein einladendes Gesamtbild, das Lust auf mehr macht.
Mit dem Betreten des Hauses entfaltet sich eine behagliche Wohnatmosphäre, die durch die durchdachte Raumaufteilung und die lichtdurchfluteten Bereiche unterstrichen wird.
Das großzügige Wohn- und Esszimmer öffnet sich zur überdachten Terrasse (Loggia) – ein Ort zum Innehalten, mit herrlichem Blick in den liebevoll angelegten Garten. Dieser bietet mit seiner angenehm dimensionierten Größe Raum für Erholung und zugleich pflegeleichten Komfort.
Die Küche, in idealer Nähe zum Essbereich, überzeugt mit klarer Struktur und einem direkt angeschlossenen Abstellraum – äußerst praktisch für den Alltag.
Im Obergeschoss empfängt Sie ein einladender, halbrund gestalteter Flurbereich, der eine angenehme Großzügigkeit ausstrahlt. Drei gut proportionierte Schlafzimmer bieten individuelle Rückzugsorte, ergänzt durch einen weiteren Abstellraum für zusätzlichen Stauraum.
Das Badezimmer präsentiert sich als wahre Wohlfühloase – elegant gestaltet, ausgestattet mit zeitgemäßen Elementen und einer angenehmen Mischung aus Badewanne und Dusche. Helle Farben und hochwertige Materialien verleihen dem Raum eine frische und zugleich entspannende Atmosphäre.
Zeitlose Fliesen und stilvolle Parkettböden unterstreichen den hochwertigen Eindruck, während der Vollkeller und die beiden Garagen wertvolle Nutzflächen bereithalten – ideal für Ihre Hobbys, Vorräte oder die Familienautos.
Dieses Haus verbindet Stil mit Funktionalität – eine Immobilie, die Sie begeistern wird.
Mehr als solide – dieses Einfamilienhaus überzeugt mit einer Ausstattung, die das Herz von Familien höherschlagen lässt.
Die weißen Innentüren harmonieren wunderbar mit den zeitlosen Bodenbelägen und schaffen ein angenehmes, helles Wohngefühl.
Die geschwungene Treppe mit ihrem eleganten Geländer verbindet beide Etagen stilvoll und verleiht dem Inneren des Hauses eine besondere Note.
Mit durchdachter Substanz gebaut, präsentiert sich das Haus technisch auf verlässlichem Niveau: Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrischen Rollläden, eine effiziente Öl-Zentralheizung mit Warmwasseraufbereitung sowie gepflegte Hausinstallationen bilden eine solide Basis.
All diese Elemente entstammen dem hochwertigen Baujahr Anfang 2000 – eine Zeit, in der Langlebigkeit und Qualität noch selbstverständlich waren.
Zwei Garagen bieten Ihnen nicht nur großzügigen Platz für Ihre Fahrzeuge, sondern auch für alles, was im Alltag schnell zur Hand sein soll – sei es Werkzeug, Fahrräder oder saisonale Ausrüstung. Darüber hinaus begeistert das Haus mit einem ausgebauten Dachboden, der zusätzlichen Stauraum oder kreative Nutzungsmöglichkeiten bereithält.
Im voll unterkellerten Bereich erwartet Sie neben klassischen Nutzflächen auch ein wohnlich gestalteter Raum, der sich wunderbar als Hobbyraum, Homeoffice oder gemütlicher Rückzugsort nutzen lässt.
Ein Zuhause, das Geborgenheit schenkt und mit Beständigkeit punktet.
Heinsberg-Karken ist ein charmantes Dorf im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze. Als Teil der Stadt Heinsberg bietet Karken eine idyllische Wohnlage mit ländlichem Flair, ohne auf eine gute Infrastruktur verzichten zu müssen.
Hier genießen Sie die Vorzüge eines gewachsenen Wohnumfeldes mit einer harmonischen Mischung aus traditioneller Dorfstruktur und modernen Wohngebieten. Familien schätzen die ruhige Atmosphäre, die gute Nachbarschaft und die kurzen Wege zu Kindergärten, Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.
Dank der verkehrsgünstigen Lage erreichen Sie die Heinsberger Innenstadt in wenigen Minuten, während auch die Anbindung an die Autobahnen A46 und A52 eine schnelle Verbindung in Richtung Mönchengladbach, Düsseldorf und die Niederlande ermöglicht. Zudem lädt die umliegende Natur mit Feldern, Wiesen und Radwegen zu erholsamen Freizeitaktivitäten ein.
Karken verbindet ländliche Idylle mit einer guten Erreichbarkeit – ein idealer Ort für alle, die naturnah und dennoch gut angebunden wohnen möchten.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 117.60 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Ausweis gültig bis: | 23.06.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 16 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Fahrminuten
Bushaltestelle - 8 Gehminuten
Gymnasium - 18 Fahrradminuten
Realschule - 19 Fahrradminuten
Grundschule - 16 Fahrradminuten
Kindergarten - 10 Fahrminuten
Einkaufszentrum - 9 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten
Düsseldorf - 58 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.