Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Linnich-Körrenzig:
"Ein Haus, das Geschichten erzählt. Bereit für ein neues Kapitel."

Kennung:5807
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:116.22 m2
Grundstücksfläche:145.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1900
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Linnich-Körrenzig
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Hinter der Fassade dieses charmanten Einfamilienhauses verbirgt sich ein Stück Geschichte – errichtet vermutlich um 1900 mit viel Liebe zum Handwerk, begegnet Ihnen hier ein Gebäude, das mit seinen Feldbrandklinkern und der teils erhaltenen Fachwerkstruktur den Charakter einer früheren Hofstelle bewahrt hat.
Ein Haus, das Geschichten erzählt – und zugleich Raum für neue Ideen lässt.

Im Inneren erwarten Sie ein Erdgeschoss mit solider Substanz sowie ein ausgebautes Dachgeschoss, ergänzt durch einen Gewölbekeller – ein seltenes Relikt dieser Bauzeit.

Die zentrale Wohnküche bildet das Herzstück des Hauses – ein großzügiger Raum, in dem früher das Leben zusammenkam und der auch heute noch als Treffpunkt für Familie und Freunde gedacht ist.
Von hier aus verteilen sich die weiteren Räume: das Wohnzimmer im Erdgeschoss, darüber die Schlafräume und ein Badezimmer im ausgebauten Dachgeschoss.

Ein behutsam angelegter Innenhof verbindet das Haupthaus mit einem separaten Nebengebäude, das bereits zu Wohnzwecken genutzt wurde – mit zwei Zimmern und einem Badezimmer bietet es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, sei es als Atelier, Gästehaus oder ganz individuell nach Ihren Vorstellungen.

Zwar wurden erste Schritte zur Modernisierung unternommen, doch wartet das Haus darauf, dass jemand mit Gespür und Leidenschaft diesen Weg weiter fortsetzt.
Die Substanz bringt Potenzial mit – was noch fehlt, ist Ihre Vision.

Hier entsteht kein Zuhause von der Stange, sondern ein Ort mit Seele, bereit für einen Neuanfang.

Die Ausstattung dieses Hauses spiegelt seine bewegte Geschichte ebenso wider wie den begonnenen, jedoch nicht vollendeten Weg der Erneuerung.

Beheizt wurde das Wohnhaus zuletzt über eine Gastherme, ergänzt durch elektrische Durchlauferhitzer und Boiler zur Warmwasserversorgung – aktuell nicht in Betrieb und bereit für eine technische Erneuerung.

Die Fenster stammen aus unterschiedlichen Jahrzehnten und bilden ein buntes Bild der Entwicklung: Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus den Jahren ca. 2004 bis 2007, Leichtmetallfenster mit Doppelverglasung sowie vereinzelt einfache Verglasungen unterstreichen die Vielschichtigkeit der Immobilie.

Im Vorderhaus verbindet eine ältere Holztreppe in gewendelter Form die Geschosse miteinander – charmant und authentisch, wenn auch eher zierlich.

Während das Haupthaus mit einem klassischen Satteldach gedeckt ist, zeigt sich das rückwärtige Gebäude mit einem funktionalen Pultdach.

Mit Beginn des Jahres 2018 wurden erste Modernisierungen vorgenommen, die den Charakter des Hauses an einigen Stellen bereits auffrischen: So erhielt das Wohnzimmer eine neue Decke, eine Innenwand wurde entfernt, das Flachdach des Anbaus mit OSB-Platten und einer neuen Folienabdichtung versehen.
Auch die Küche wurde überarbeitet – hier wurden ein Podest mit Laminatboden sowie ein neuer Fliesenspiegel eingebaut.

Wände und Decken wurden überarbeitet, verputzt und tapeziert.

Die Fußböden sind insgesamt vielfältig gestaltet: Laminat, keramische Fliesen sowie alte Holzdielen geben den Räumen einen unverwechselbaren Charakter.

Ein Haus mit Seele und vielen Facetten, das auf neue Ideen und liebevolle Hände wartet, um sein volles Potenzial zu entfalten.

Der Ortsteil Körrenzig gehört seit 1969 zur Stadt Linnich und liegt im nördlichen Kreis Düren, direkt an der Rur.
Mit rund 1.350 Einwohnern im malerischen Rurtal bietet es eine dörfliche Lebensqualität und eine reiche Geschichte .

Gegründet wahrscheinlich auf einem gallo‑römischen Landgut und erstmals 1029 urkundlich erwähnt, stellt Körrenzig eine jahrhundertealte Hof- und Kirchenlandschaft dar.

Körrenzig lebt von seiner Gemeinschaft: Der Junggesellenverein feiert im Mai ein Maifest, im Sommer locken Kulturreihen in der Alten Kirche und im Advent ein gemütlicher Weihnachtsmarkt der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem gibt es alle zwei Jahre ein liebevolles Treckertreffen der Landmaschinenfreunde.

Als Teil von Linnich profitieren Sie von der Nähe zur Rur – ein idealer Ausgangspunkt für Rad- und Wanderwege entlang des Flusses, Ausflüge in die Jülicher Börde oder Besuche etwa im Deutschen Glasmalerei‑Museum in Linnich selbst.

Die Verkehrsanbindung ist gut: Bus und Bahn verbinden Sie binnen kurzer Zeit mit Düren und Jülich, Autobahnanschlüsse sind in wenigen Minuten erreichbar.

Körrenzig vereint den Reiz historischer Dorfstrukturen und lebendiger Gemeinschaft mit moderner Erreichbarkeit und naturnaher Umgebung – ein Ort mit Charakter und Herz für Ihr neues Zuhause.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

322.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

11.05.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof H.-Baal - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 10 Fahrradminuten
Gesamtschule - 11 Fahrradminuten
Kindergarten - 8 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 10 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Köln - 58 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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