Mitten im lebendigen Herzen von Wegberg erwartet Sie ein ebenso charmantes wie renditestarkes Wohn- und Geschäftshaus, das durch seine moderne Erscheinung und hervorragende Lage überzeugt.
Zwei gut etablierte Geschäftslokale im Erdgeschoss genießen hier eine hohe Sichtbarkeit sowie eine stetige Passantenfrequenz – ein echtes Plus für die treuen Mieter, die diese Vorzüge tw. bereits seit vielen Jahren zu schätzen wissen.
In den oberen Etagen eröffnen sich zwei helle, gepflegte Wohnungen, die mit einem durchdachten Grundriss begeistern.
Jeweils zwei Zimmer, ergänzt durch Küche, Diele und ein ansprechend ausgestattetes Badezimmer, bieten Wohnkomfort mit Wohlfühlfaktor.
Die großen Fensterfronten lassen reichlich Tageslicht einfallen und schaffen eine einladende Atmosphäre.
Ein praktischer Hauswirtschaftsbereich ergänzt das Angebot und sorgt für Ordnung im Alltag.
Im angrenzenden Nebengebäude stehen zudem großzügige Abstellflächen für Fahrräder und mehr zur Verfügung – ein weiterer Pluspunkt in zentraler Lage.
Ein Objekt, das sowohl durch seine solide Vermietung als auch durch sein gepflegtes Erscheinungsbild überzeugt – eine Investition mit Weitblick.
Ein Gebäude, das sich jung geblieben zeigt – Baujahr 1998, ausgestattet mit allem, was modernes Wohnen und Arbeiten angenehm macht.
Bereits auf den ersten Blick überzeugt die architektonische Gestaltung: Die Kombination aus hellem Klinker und verputzten Flächen verleiht der Fassade eine lebendige, stilvolle Optik.
Im Inneren setzen sich die positiven Eindrücke fort:. Zeitlose Bodenbeläge in Laminatoptik schaffen ein harmonisches Wohngefühl und unterstreichen die gepflegte Ausstrahlung des Hauses.
Die Badezimmer präsentieren sich in klassischem und zeitlosem Weiß, teils mit Dusche, teils mit komfortabler Eckwanne – perfekt für einen entspannten Start in den Tag.
Selbstverständlich wurden auch technische Details auf einem zeitgemäßen Niveau realisiert: Isolierverglaste Kunststofffenster entsprechen dem guten Baustandard des Errichtungszeitpunkts und sorgen für eine angenehme Wohnatmosphäre.
Ein besonderes Highlight stellt die im Jahr 2020 erneuerte Gaszentralheizung dar, die in Kombination mit einer Fußbodenheizung und zentraler Warmwasseraufbereitung für zeitgemäßen Komfort sorgt.
Ein Haus, das mit Substanz, Ausstattung und Zustand gleichermaßen begeistert – und sich als dauerhaft wertstabile Investition anbietet.
Im Herzen der charmanten Mühlenstadt Wegberg empfängt Sie eine Lage, die urbanes Leben und naturnahe Erholung harmonisch vereint.
Die Fußgängerzone mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, gemütlichen Cafés und Restaurants liegt nur wenige Schritte entfernt und lädt zum Flanieren und Verweilen ein.
Dank der Nähe zu den Niederlanden und der guten Anbindung an Städte wie Mönchengladbach profitieren Sie von einer ausgezeichneten Infrastruktur und kurzen Wegen.
Die Umgebung, geprägt von historischen Wassermühlen und dem Naturpark Maas-Schwalm-Nette, bietet zudem zahlreiche Freizeitmöglichkeiten inmitten einer reizvollen Landschaft.
Ein Standort, der sowohl für Bewohner als auch für Gewerbetreibende attraktive Perspektiven eröffnet. (Quelle: wikipedia)
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Verbrauch |
Energiekennwert: | 58.10 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | B |
Ausweis gültig bis: | 28.02.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A52 - 10 Fahrminuten
Autobahn A46 - 17 Fahrminuten
Bahnhof - 3 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 8 Gehminuten
Realschule - 6 Gehminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Mönchengladbach - 24 Zugminuten
Düsseldorf - 39 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
Vorderes Ladenlokal: Energieverbrauchsausweis vom 19.02.2024, gültig bis 18.02.2034,, Endenergieverbrauch Wärme 65,1 kWh/(m²*a), Endenergieverbrauch Strom 27,4 kWh (m²*a), Primärenergieträger Gas, Baujahr Heizung 2020, Baujahr Gebäude ca. 1998
Hinteres Ladenlokal: Energieverbrauchsausweis vom 28.02.2024, gültig bis 27.02.2034,, Endenergieverbrauch Wärme 166 kWh/(m²*a), Endenergieverbrauch Strom 88,6 kWh (m²*a), Primärenergieträger Gas, Baujahr Heizung 2020, Baujahr Gebäude ca. 1998
Zweifamilienhaus: Energieverbrauchsausweis vom 29.02.2024, gültig bis 28.02.2034,, Endenergieverbrauch Wärme 58,1 kWh/(m²*a), Endenergieverbrauch 58,1 kWh (m²*a), Primärenergieträger Gas, Baujahr Heizung 2020, Baujahr Gebäude ca. 1998
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Informat