Hier erwartet Sie ein Zuhause, das rundum begeistert!
Dieses stilvolle Stadthaus überzeugt mit optimierter Architektur, höchstem Wohnkomfort inklusive attraktiver Einbauküche und einer zentralen Lage, die Ihren Alltag bereichert.
Die umfassende Modernisierung sorgt für zeitgemäße Ästhetik und ausgezeichnete Energieeffizienz.
Die gelungene Raumaufteilung schafft ein harmonisches Wohngefühl, während raffinierte Details wie zum Beispiel die zentrale Staubsaugeranlage oder die erneuerten und schön anzusehenden Innentüren das Wohnen besonders bequem oder angenehm machen.
Der offen gestaltete Wohn-, Ess- und Küchenbereich wird zum Mittelpunkt des Hauses – ein Ort, an dem Leben, Genießen und Geselligkeit aufeinandertreffen.
Großzügige Fensterflächen lassen viel Tageslicht herein und schaffen eine warme, einladende Atmosphäre.
Die moderne und im Kaufpreis enthaltene Einbauküche fügt sich harmonisch ins Gesamtbild ein und vereint Funktionalität mit stilvollem Ambiente, ideal für gemeinsames Kochen und gesellige Stunden.
Der ebenfalls lichtdurchflutete Wintergarten lädt zum wetterunabhängigen Entspannen ein, die großzügige Terrasse mit Sonnenmarkise bietet den perfekten Platz für gemütliche Stunden, und vom Balkon aus genießen Sie den Blick in Ihre neue Umgebung. Rückwärtiger Gartenzugang vorhanden.
Die intelligente Bauweise sorgt für ein behagliches Wohnklima und eine angenehme Wärmeverteilung.
Gleichzeitig profitieren Sie von einem harmonischen Wohnumfeld mit idealer Balance zwischen Privatsphäre und Gemeinschaft.
Freuen Sie sich auf ein modernes und komfortables Zuhause, das in jeder Hinsicht überzeugt!
Dieses charmante Stadthaus vereint gepflegten Wohnkomfort mit durchdachter Modernisierung, energieeffizienter Ausstattung und pflegeleichtem Stadtgarten.
Dank der umfassenden Verbesserungen, die zu einer hervorragenden Energieeffizienzklasse geführt haben, genießen Sie hier ein behagliches Wohnambiente mit reduziertem Energieverbrauch.
Die Verklinkerung mit integrierter Dämmung trägt zum einen zur ansprechenden Optik bei und sorgt zum anderen auch für eine hervorragende Energiebilanz.
Eine moderne Gas-Zentralheizung (2001) mit solarunterstützter Warmwasserversorgung versorgt das Haus zuverlässig mit Wärme, während die Fußbodenheizung im gesamten Erdgeschoss und im Badezimmer für ein angenehmes Raumklima sorgt.
Hochwertige Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrische Rollläden unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich.
Ein wahres Highlight ist der lichtdurchflutete Wintergarten, der Ihnen das ganze Jahr über ein besonderes Wohngefühl bietet. Die großzügige Sonnenterrasse und der Balkon erweitern den Wohnraum ins Freie und laden zum Entspannen ein.
Auch technisch überzeugt das Haus: Die Installationsleitungen für (Ab-)Wasser und Elektro wurden entweder erneuert oder verbessert, und eine LAN-Verkabelung in allen Schlafräumen ermöglicht modernes, komfortables Arbeiten und Wohnen.
Die neu beschichtete Dacheindeckung sowie die hochwertige Haustür runden das durchdachte Modernisierungskonzept ab.
Ergänzt wird das Angebot durch ein praktisches Gartenhaus – ein idealer Platz für Ihre Gartenutensilien oder als zusätzlicher Stauraum.
Hier erwartet Sie ein rundum gepflegtes Zuhause, das mit Komfort, Qualität und einem zukunftssicheren Energiekonzept überzeugt.
Im Herzen von Heinsberg entdecken Sie eine Wohnlage, die städtisches Flair mit dem Komfort eines ruhigen, familiären Umfelds verbindet. Diese besondere Adresse befindet sich in einer Lage, die auch für eine bemerkenswerte Ruhe abseits des städtischen Trubels sorgt.
Heinsberg-Stadt, bekannt für seine blendende Mischung aus historischem Charme und moderner Infrastruktur, bietet den Anwohnern eine hohe Lebensqualität. Fußläufig erreichen Sie nicht nur diverse Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf abdecken, sondern auch eine Vielzahl von Cafés und Restaurants, die zum Verweilen einladen.
Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen sind ebenso schnell zu erreichen wie kulturelle Angebote, die das soziale und kulturelle Leben der Stadt bereichern.
Der Standort selbst liegt strategisch günstig, umgeben von gut ausgebauten Verkehrsverbindungen, die eine schnelle Anbindung an die umliegenden Bereiche sowie an größere Städte in der Nähe gewährleisten.
Trotz seiner zentralen Lage bietet das Wohngebiet eine außerordentliche Privatsphäre und eine idyllische Atmosphäre, die durch schön angelegte Gärten und gepflegte Straßen unterstrichen wird.
Diese Adresse in Heinsberg ist ideal für diejenigen, die das urbane Leben schätzen und die Vorzüge einer ruhigen und sicheren Wohngegend bevorzugen.
Ein Ort, der Harmonie und Komfort bietet und somit eine erstklassige Wahl für Familien oder Paare darstellt, die ein qualitativ hochwertiges und erfülltes Leben führen möchten.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 115.30 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Ausweis gültig bis: | 05.01.2026 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Gehminuten
Bushaltestelle - 8 Gehminuten
Gymnasium - 4 Fahrradminuten
Realschule - 8 Gehminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 12 Gehminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Köln - 70 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.