Dieses halbfreistehende Einfamilienhaus bietet Ihnen ein Raumwunder, das sich perfekt auf die Bedürfnisse einer Familie einstellt.
Mit insgesamt vier großzügigen Schlafzimmern und zwei modernen Badezimmern genießen Sie hier ein überdurchschnittliches Platzangebot, das Komfort und Flexibilität für alle Lebenslagen garantiert.
Die Badezimmer sind mit eleganten, ebenerdigen Duschen ausgestattet und präsentieren sich in einem zeitlosen Design, das mit frischer Ästhetik überzeugt.
Der pflegeleichte Innenhof lädt zu geselligen Stunden im Freien ein, ohne dass Sie viel Zeit in die Gartenarbeit investieren müssen. Hier können Sie entspannt den Tag ausklingen lassen, vielleicht mit einem Grillabend oder einer kleinen Sitzecke, die den Charme dieses Außenbereichs unterstreicht.
Dieses Haus vereint eine durchdachte Raumaufteilung mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten und wird so zu einem idealen Zuhause für Familien, die Wert auf Großzügigkeit und Funktionalität und weniger auf eine üppige Außenanlage legen.
Entdecken Sie die Möglichkeiten und lassen Sie sich begeistern!
Im Kleid der 1960er Jahre präsentiert sich dieses Einfamilienhaus mit einer Ausstattung, die Funktionalität und zeitlose Eleganz verbindet.
Die durchdachte Raumaufteilung ermöglicht eine vielseitige Nutzung: Bereits das Erdgeschoss bietet alle wesentlichen Wohnräume, darunter ein gemütliches Schlafzimmer, eine Küche, ein Badezimmer sowie ein großzügiges Wohn- und Esszimmer – ideal für den Alltag oder als barrierearme Alternative.
Die beiden Badezimmer, jeweils eines im Erd- und Obergeschoss, strahlen mit ihrem frischen Erscheinungsbild und sind mit modernen, ebenerdigen Duschen ausgestattet – ein Komfort, der die Funktionalität des Hauses unterstreicht.
Kunststofffenster mit Isolierverglasung, installiert im Jahr 2000, sorgen für eine gute Wärmeisolierung, während die Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung aus dem Jahr 1994 für ein angenehmes Wohnklima sorgt. Sämtliche weiteren Installationen bieten solide Grundlagen, laden aber an einigen Stellen zu einer Modernisierung ein, um sie auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Dieses Haus vereint bewährte Substanz mit Gestaltungspotenzial und lädt dazu ein, mit eigenen Ideen und einem Feingefühl für Details ein einzigartiges Zuhause zu schaffen.
Heinsberg-Kempen vereint die Vorzüge ländlicher Idylle mit der Nähe zu urbanen Annehmlichkeiten und bietet damit eine Lebensqualität, die Ruhe und Erreichbarkeit harmonisch kombiniert.
Eingebettet in die reizvolle Landschaft des Rheinlandes begeistert der Ort mit seiner freundlichen Atmosphäre und einem intakten Gemeindeleben.
Hier finden Sie eine Umgebung, die nicht nur naturnahes Wohnen ermöglicht, sondern auch durch eine gut ausgebaute Infrastruktur überzeugt.
Für Familien ist Kempen besonders attraktiv: Schulen, Kindergärten und Spielplätze sind ebenso schnell erreichbar wie Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung.
Wer gerne in der Natur unterwegs ist, wird die vielfältigen Rad- und Wanderwege schätzen, die direkt vor der Haustür beginnen und durch die umliegenden Felder und Wälder führen.
Pendler profitieren von der idealen Lage: Dank der Nähe zur A46 und A44 sind sowohl die Städte Aachen, Düsseldorf und Mönchengladbach als auch die niederländische Grenze bequem erreichbar.
Gleichzeitig bleibt Kempen ein Ort, an dem die Hektik des Alltags durch die entspannte Lebensweise der Bewohner aufgelöst wird.
In Heinsberg-Kempen erwartet Sie eine lebendige und zugleich entschleunigte Lebensumgebung – perfekt, um sich Zuhause zu fühlen.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 324.50 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 12.12.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 37 Busminuten
Realschule - 27 Busminuten
Grundschule (Karken) - 12 Fahrradminuten
Kindergarten (Karken) - 12 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 10 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Mönchengladbach - 40 Fahrminuten
Aachen - 56 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.